07. bis 16.02.2025
Die Strahlenschutzausbildung findet an zwei aufeinander folgenden Wochenenden statt, um den Bedürfnissen der berufstätigen Veterinärmediziner_innen entgegenzukommen. Strahlenschutzausbildung gemäß §79 Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 Anlage 18, Abschnitt B Z 1, 2 (BGBl. II 339/2020) 1. Grundausbildung im Ausmaß von mindestens 22 Stunden, davon 4 Stunden Übungen. 2. Spezielle Ausbildung hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung im Ausmaß von mindestens 12 Stunden, davon 2 Stunden Übungen. Diese Strahlenschutzausbildung wurde gem. §43a AllgStrSchV 2006 unter GZ BMG-32240/0005-III/5/2014 und GZ BMG-32240/0007-III/5/2014 anerkannt und gilt in Verbindung mit §157 (12) StrSchG 2020 als anerkannte Ausbildung im Sinne des §126 dieses Bundesgesetzes.
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